Wohn-Riester Darlehen:


Wohneigentum spielt im Rahmen der privaten Altersvorsorge eine große Rolle. Schließlich müssen Besitzer von Immobilien im Alter keine Mietzahlungen leisten, so dass die verringerte Rente für die Bestreitung des Lebensunterhalts genutzt werden kann. Seit der Abschaffung der Eigenheimzulage im Jahr 2005 wurde Wohneigentum jedoch nicht mehr gefördert.

Viele Menschen, vor allem junge Familien, konnten daher kein Eigenheim oder keine Eigentumswohnung mehr kaufen. Auf Basis der Riester-Rente, die sich bei vielen Anlegern großer Beliebtheit erfreut, wurde daher jetzt die neue Eigenheimrente entwickelt. Sie wird umgangssprachlich auch als Wohn-Riester bezeichnet.

Die Förderung bei Wohn-Riester Darlehen

Immobilienerwerber, die ein Wohn-Riester Darlehen nutzen wollen, können dabei, sofern sie zum förderberechtigten Personenkreis gehören, von der Riester-Förderung profitieren.

Zum förderberechtigten Personenkreis für Wohn-Riester Darlehen gehören dabei alle Arbeitnehmer, aber auch Rentner, Auszubildende und Empfänger von Arbeitslosen- und Krankengeld. Lediglich Selbstständige und Freiberufler, die keine Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse leisten, können hiervon nicht profitieren. Die Förderung beträgt derzeit pro Vertrag 154 Euro, weiterhin wird eine Kinderzulage bezahlt. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, überweist der Staat jährlich 185 Euro, für kleinere Kinder hingegen erhalten die Eltern pro Jahr 300 Euro Förderung. Die Kinderzulage wird dabei für alle Kinder bezahlt, für die die Eltern noch Kindergeld erhalten.

Für die Beantragung der Förderung stehen Zulagenanträge zur Verfügung. Durch das Ausfüllen eines Dauerzulagenantrages muss dieser nicht jährlich neu gestellt werden, so dass er auch nicht vergessen werden kann.

Die Voraussetzungen für die Wohn-Riester Darlehen

Eine der Voraussetzungen für die Förderung von Wohn-Riester Darlehen ist, dass der Zeitpunkt des Immobilienerwerbs nach 2008 liegt. Vorherige Bauvorhaben und Immobilienkäufe können also nicht berücksichtigt werden. Auch dann, wenn die Wohn-Riester Darlehen erst heute abgeschlossen werden, können Bauvorhaben ab 2008 gefördert werden.

Um die Förderung für Wohn-Riester Darlehen nutzen zu können, müssen zudem mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens investiert werden. Aufgrund der teils hohen Darlehenssummen für Wohn-Riester Darlehen ist diese Voraussetzung in der Regel schnell erfüllt.

Wohn-Riester Bausparverträge

Um die neue Eigenheimrente nutzen zu können, muss ein zertifiziertes Darlehen abgeschlossen werden. Dabei besteht zum einen die Möglichkeit, einen Wohn-Riester Bausparvertrag abzuschließen. Ist dieser vollständig angespart und zuteilungsreif, kann dann das zinsgünstige Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden. Die Zuteilung erfolgt dabei in der Regel erst nach mehreren Jahren. Nur bei einer sofortigen Einmaleinzahlung kann die Zeit bis zur Zuteilung verkürzt werden. Die Förderung, die Darlehensnehmer im Rahmen der Eigenheimförderung erhalten, können Darlehensnehmer als Sondertilgung direkt auf das Wohn-Riester Darlehen einzahlen. Dies führt zu einer schnelleren Entschuldung und somit auch zu einer schnelleren Rückzahlung des Darlehens.

Das Angebot an Wohn-Riester Bausparverträgen hat sich dabei in den letzten Jahren stark vergrößert, so dass sich ein Vergleich der effektiven Zinskosten lohnt.

Wohn-Riester Annuitätendarlehen

Neben den Wohn-Riester Bausparverträgen gibt es auch Annuitätendarlehen, die von der Riester-Förderung profitieren können. Diese Wohn-Riester Darlehen sind wie klassische Annuitätendarlehen der Banken konzipiert. Auch hier ist es jedoch möglich, die Riester-Förderung direkt als Sondertilgung in den Vertrag zu investieren und so die Rückzahlung schneller zu erreichen. Egal, für welche Form der Wohn-Riester Darlehen sich Darlehensnehmer entschieden haben, erfolgt die Absicherung in allen Fällen durch Eintragung einer Grundschuld auf das finanzierte Objekt.

Der Wohn-Riester Vergleich:


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