Riester-Rente Vergleich:


Seit einigen Jahren wird der Aufbau einer privaten Altersvorsorge durch den Staat gefördert. Diese Förderung ist in der Öffentlichkeit auch als die so genannte Riester-Rente bekannt.

Dabei handelt es sich um Zulagen bzw. eine steuerliche Begünstigung, die bestimmte Personengruppen unter bestimmten Bedingungen erhalten. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf die Förderung in Form der Riester-Rente, während die meisten Selbstständigen keinen Anspruch auf diese Unterstützung haben.

Die Höhe der Rente ist von einigen Faktoren abhängig, vor allem davon, welchen Sparbetrag man selber im Rahmen einer privaten Altersvorsorge aufwenden möchte. In der Praxis funktioniert die Riester-Rente so, dass man zunächst einen „riesterfähigen“ Sparvertrag (Erläuterungen folgen) wählt, in den man monatlich einen bestimmten Betrag einzahlt. Liegt dieser Betrag bei mindestens 60 Euro im Jahr, kann man die Zulagen in Form der Riester-Rente beantragen. Dieses muss entweder jährlich geschehen oder in Form eines so genannten Dauerantrages. Wurde der Antrag genehmigt, erhält man fortan die Zulagen der Riester-Rente auf seinen Sparvertrag gutgeschrieben.

Die Vorteile der Riester-Rente liegen natürlich vor allem darin, dass der Sparer vom Staat Geld geschenkt bekommt, ohne das dieses (bis auf die Einzahlung in einen Sparvertrag) an weitere Verpflichtungen gebunden ist. Es gibt derzeit zwei Arten von Zulagen, die man als Riester Rente erhalten kann. Dieses ist zum einen die Grundzulage, die bei Ledigen maximal 154 Euro und bei Verheirateten 308 Euro beträgt. Diesen Maximalbetrag erhält man dann, wenn man mindestens vier Prozent seines Einkommens in einen Riester-Vertrag einzahlt. Liegt die Einzahlung bei unter vier Prozent, erhält man eine anteilige Förderung.

Neben der Grundzulage kann man zudem eine Kinderzulage von 185 Euro (falls Geburtsdatum des Kindes vor dem 01.01.2008 liegt) bzw. 300 Euro (bei Geburtsdatum ab dem 01.01.08) pro Kind erhalten. Eine vierköpfige Familie kann somit bestenfalls über einen Zeitraum von ca. 20 Jahren einen jährlichen Förderbetrag von derzeit 908 Euro erhalten. Die Kinderzulage erhält man so lange, wie man Anspruch auf Kindergeld hat.

Eine Besonderheit der Riester-Rente liegt darin, dass nur bestimmte Sparverträge förderfähig sind, und diese bestimmte Bedingungen erfüllen müssen, die so genannten Zertifizierungsvoraussetzungen. Zu diesen Voraussetzungen zählt in erster Linie, dass der Emittent des Produktes dem Kunden garantieren muss, dass er mindestens das eingezahlte Kapital und die Zulagen in Form der Riester-Rente bei Fälligkeit des Vertrages zurück zahlen muss. Ferner darf die Auszahlung der Rente aus dem Vertrag auch nicht vor dem Erreichen des 60. Lebensjahres des Sparers erfolgen und die Auszahlung muss zudem als lebenslange Rentenzahlung erfolgen. Derzeit erfüllen zum Beispiel der Banksparplan, die private Rentenversicherung, der Bausparvertrag und einige Investmentfonds-Sparpläne diese Voraussetzungen.

Möchte der Kunde vor Fälligkeit über den Sparvertrag verfügen, so muss er die bisher erhaltenen Zulagen zurück zahlen, auch dieser Aspekt stellt eine Besonderheit der Riester-Rente dar, über die sich der Kunde im Klaren sein sollte. Grundsätzlich bietet die Riester-Rente dem Sparer also einige Vorteile im Rahmen der privaten Altersvorsorge. Man erhält zum einen Geld vom Staat geschenkt und kann sich aufgrund der Zertifizierungsvoraussetzungen zudem darauf verlassen, dass man insoweit nur in sichere Produkte investieren kann, dass man zumindest keinen Verlust von Kapital und Zulagen befürchten muss.

Der Riester-Rente Vergleich:


Jetzt Vergleich anfordern!

Der Vergleich ist bald wieder verfügbar!

Kostenlos, unverbindlich und unabhängig.

Datenschutzgarantie: Unser Datenschutz garantiert eine vertrauliche Behandlung Ihrer persönlichen Daten. Ihre Daten werden nicht für werbliche Zweck weitergeben und nach der Bearbeitung wieder gelöscht.