Eigenheimrente:


Seit dem 01.01.2008 ist sie nun in Kraft und durch den Bundestag beschlossen worden, die neue Wohn-Riester- Eigenheimrente. Die Riesterzuschüsse für die Altersvorsorge gab es in der Vergangenheit nur für Geldvermögen. Seit diesem Jahr kann nun auch ein selbst genutztes Wohneigentum in die Rente mit einbezogen werden.

Eine Nutzung der Eigenheimrente dient ausschließlich der Wohnimmobilie, der Abzahlung von Immobilienkrediten oder den Anteilen einer Wohnungsbaugenossenschaft, wenn es sich bei dem Objekt um eine Eigennutzung handelt. Für eine Wohnimmobilie deren Nutzbarkeit im eigenen Land anzusehen ist, können 100% steuerlich gefördertes Vermögen eingesetzt werden. Es muss nicht mehr vor Beginn der Rentenzahlung von dem Immobilienberechtigten zurückerstattet werden.
Angespartes Vermögen aus einem Riester-Vertrag kann zum Kauf einer Immobilie zu 100% verwendet werden. Das Einsetzen des Riestervermögens ist erst ab einer Summe von 10.000,- Euro realisierbar und auch erst ab diesem Jahr. Wie bei allen anderen Riesterverträgen gelten hier die gleichen staatlichen Zulagen.

Geändert hat sich der Auszahlungsmodus. Die Wohnungsbauprämie wird jetzt nur noch ausgezahlt, wenn die Summe in die eigen bewohnte Immobilie fließt. Eine Freistellung der Verwendung gilt für junge Bausparer bis zu ihrem 25. Lebensjahr.

Um mehr junge Menschen für dieses Modellzu begeistern, ist eine noch stärkere Förderung vorgesehen. So sollen alle jungen Leute, welche einen Riester Vertrag zur Altersvorsorge abschließen, mit einem Bonus von 200,- Euro belohnt werden. Das Fördergeld soll in einem Wohnförderkonto bis zum Rentenalter gespeichert werden und ist bis zu diesem Zeitpunkt auch steuerfrei, erst ab der Auszahlung im Rentenalter fallen Steuern an.

Zur Schuldabdeckung der Eigenheimrente gibt es zwei Möglichkeiten. Wird die Schuld einmalig getilgt, werden 30% erlassen und nur 70% des Kapitals besteuert. Ist diese Variante nicht realisierbar, kann der zukünftige Rentner die Steuerschuld in einem Zeitraum von 23 Jahren tilgen.

Ist der Vertrag der Eigenheimrente bindend, das ist die Vorraussetzung, gibt es ein Modell was sich Bausparkombi nennt. In diesem Fall wird vorrangig das Bauspardarlehen ausgezahlt und anschließend per geförderter Bausparprämie getilgt.

Die Höhe der Förderung:
Bei einer Sparrate von 4% maximal 2100,- Euro kommt es zu einer Standardbasis von 154,-Euro plus 185,-Euro für jedes Kind im Jahr. Für in 2008 geborene Kinder erhöht sich der Betrag auf 300,- Euro, dies gilt auch beitragsfrei für Ehepartner bei Vertragsabschluss. Diese Regelung gilt für alle Bürger, welche gesetzlich rentenversichert sind. Sie gilt nicht für Freiberufler, wie Rechtsanwälte, Ärzte und sonstige.

Der spätere Verkauf einer Riester- Immobilie führt automatisch zur Rückzahlung der Zulagen, mit der Ausnahme, wenn hier eine neue Immobilie zur Eigennutzung gefördert werden soll. Bei einer in heutiger Zeit drohenden Arbeitslosigkeit bleibt der Vertrag ruhen, die Förderung der Eigenheimrente aber erhalten.

Ist die Eigenheimrente sinnvoll?
Es ist natürlich ein Irrglaube, zu denken, man könne dadurch ausschließlich seine Immobilie finanzieren. Es ist in jedem Fall ratsam einen kostenlosen Riester-Rentenvergleich zu Rate zu ziehen, denn immerhin muss die Immobilie vor Beginn des Rentenalters schuldenfrei sein. Wenn es jedoch staatliche Förderprogramme mit Steuerersparnissen gibt, sollte man diese auch nutzen.

Der Wohn-Riester Vergleich:


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