Bausparvertrag und Bausparen
Das Bausparprinzip
Das
Prinzip von Bausparen wurde bereits vor vielen Hundert Jahren entwickelt. In Deutschland wurde es allerdings erst nach dem Ersten Weltkrieg populär, als viele Menschen finanzielle Mittel zum Wiederaufbau ihrer zerstörten Häuser benötigten. Dieses Geld wurde damals von den Bausparkassen zur Verfügung gestellt, und zwar in Form eines Solidarprinzips.
Ein Teil der Bausparer spart dabei in einen Bausparvertrag ein. Dieses Geld kann dann genutzt werden, um den Bauwilligen die notwendigen Geldmittel zur Verfügung zu stellen. Mit der Tilgung dieser Darlehen und weiteren Sparleistungen können im Laufe der Zeit alle Menschen, die sich
für einen Bausparvertrag entschieden haben, dieses Darlehen nutzen.
Der Bausparvertrag
Der Bausparvertrag ist eine Kombination aus Sparvertrag und Darlehensvertrag. In den ersten Laufzeitjahren spart der Bausparer je nach Wunsch monatlich, jährlich oder unregelmäßig Geld in seinen Bausparvertrag ein. Ist dann die Hälfte der Bausparsumme angespart und wurde die Mindestsparzeit eingehalten, kann dann das Bauspardarlehen vergeben werden. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn der Kreditnehmer eine ausreichende Bonität nachweisen kann. Vorteilhaft ist dabei, dass die Kreditzinsen schon mit Abschluss des Bausparvertrages, also viele Jahre vor der eigentlichen Darlehensnutzung, vereinbart werden.
Durch das
Solidarprinzip von Bausparen sind die
Zinsen zudem im Vergleich zu klassischen Bankdarlehen meist deutlich niedriger,
auch wird den Bauspardarlehensnehmern ein jederzeitiges Rückzahlungsrecht des Darlehens eingeräumt. Die Absicherung des Darlehens erfolgt dabei durch Eintragung einer Grundschuld, wobei viele Bausparkassen auch zweitrangige Grundschulden akzeptieren. So sind Bauspardarlehen als Finanzierungsteil sehr beliebt.
Der Bausparvertrag als Sparvertrag
Neben der Kreditbeanspruchung ist der
Bausparvertrag bei vielen Anlegern aber auch
als sichere und hoch verzinsliche Sparanlage beliebt. Während eines Zeitraums von sieben Jahren wird dabei eine monatliche Sparleistung eingezahlt. Wie bei vielen klassischen Banksparplänen auch erhalten die Anleger dabei eine Grundverzinsung von 1,0-1,5% p.a. sowie eine Bonusverzinsung am Ende der Laufzeit. Hiermit ist es möglich, mit dem
Bausparvertrag eine Rendite von bis zu 4% p.a. zu erzielen. Für die Nettorendite müssen allerdings die Abschlussgebühr, die bis zu 1,6% der Bausparsumme betragen kann, sowie die Kontogebühren berücksichtigt werden.
Fördermöglichkeiten beim Bausparen
Das
Bausparen ist aber nicht nur wegen der
zinsgünstigen Darlehensverträge und der hoch
verzinslichen Anlagebeträge interessant, auch die Fördermöglichkeiten sorgen für zusätzliches Interesse. Dabei ist es zum einen möglich, die Wohnungsbauprämie von 8,8% zu erhalten. Sie wird auf maximal 512 Euro pro Person und Jahr bezahlt, allerdings müssen hierfür Einkommensgrenzen eingehalten werden. Singles dürfen dabei nicht mehr als 25.600 Euro zu versteuerndes Einkommen erzielen, Ehepartner hingegen können bis zu 51.200 Euro erhalten.
Zusätzlich zur
Wohnungsbauprämie können Bausparverträge aber auch noch im Rahmen der Arbeitnehmersparzulage gefördert werden. Dies ist immer dann möglich, wenn die Einzahlungen auf den Vertrag vom Arbeitgeber geleistet werden. Bis zu einer Einzahlung von 480 Euro pro Jahr können
Bausparer dabei eine Förderung von 9% erhalten. Die Einkommensgrenzen hierfür sind jedoch deutlich niedriger, sie betragen 17.900 bzw. 35.800 Euro.
Um die Förderungen erhalten zu können ist jedoch eine mindestens siebenjährige Anlagezeit einzuhalten. Vorzeitige Verfügungen würden zu einem Verlust der Prämienzahlungen führen.
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