Wohn-Riester Bausparen:


Seit einigen Jahren kann der Kunde für seine private Altersvorsorge auch eine staatliche Unterstützung bekommen. Im Rahmen der so genannten Riester-Rente erhält man auf die getätigten Sparbeiträge einen bestimmten Zuschuss. Auch für das Bausparen kann die Riester-Förderung in Kürze erstmals in Anspruch nehmen. Diese neue Förderung im Bereich des Wohneigentums leitet sich aus dem Eigenheimrentengesetz ab.
Das bedeutet, dass im Rahmen dieses Gesetzes nun auch die eigen genutzte Immobilie in die Altersvorsorge aufgenommen wird, welche vom Staat gefördert werden soll. Da auch das Bausparen eng in Zusammenhang mit dem eigenen Wohneigentum steht, kann der Kunde zukünftig auch das so genannte Wohn Riester Bausparen zur Altersvorsorge nutzen.

Die Bausparkassen planen für Ende Oktober 2008, mit den Produkten an den Markt gehen zu können, die im Rahmen des Wohn Riester Bausparen dann vom Bausparer mit staatlicher Förderung als Altersvorsorge genutzt werden können.
Momentan ist allerdings die Frage noch nicht geklärt, ob auch bestehende Bausparverträge in späteren Zeiten in Riester geförderte Produkte im Rahmen des Wohn Riester Bausparen umgewandelt werden können.
Die Hauptfrage, die sich den zukünftigen Bausparern mit Riesterförderung stellt, besteht natürlich darin, wie hoch die Förderung sein wird, also was das Wohn Riester Bausparen überhaupt "bringt".
Zunächst ist sicherlich von Bedeutung, dass auch für das Wohn Riester Bausparen die bisherige Wohnungsbauprämie in ihrer Form erhalten bleibt, allerdings ist diese nun zweckgebunden, da der Bausparer die Wohnungsbauprämie nur noch dann erhält, wenn er auch das Bauspardarlehen in Anspruch nimmt. Konkret funktioniert das Wohn Riester Bausparen in der Form, dass der der Kunde ein so genanntes Wohnförderkonto erhält. Dort werden sowohl die entnommenen Beträge aus dem Bausparguthaben als auch die Tilgungsbeiträge erfasst. Die Zulagen und geförderten Tilgungsbeiträge werden dann jedes Jahr mit zwei Prozent verzinst und bei Eintritt in die Rente muss dann das auf dem Förderkonto "aufgelaufene" Kapital in Schritten versteuert werden. Diese nachgelagerte Besteuerung ist auch ein Kriterium der Riesterförderung an sich, damit diese auch für das Wohn Riester Bausparen gelten kann.

Doch was bekommt man nun im Rahmen der Riesterförderung bzw. des Wohn Riester Bausparen genau?
Wie bei jeder anderen durch Riester geförderten Anlage, so erhält der erwachsene Bausparer auch im Rahmen des Wohn Riester Bausparen einen maximalen Förderbetrag von 154 Euro im Jahr. Für jedes Kind wird zusätzlich ein Betrag von 185 Euro vom Staat gezahlt, ab 2008 geborene Kinder erhalten sogar 300 Euro im Jahr. Diese Höchstförderung erhält man dann, wenn man diesen Förderungsbetrag aus den eigenen finanziellen Mitteln heraus noch bis auf vier Prozent des Bruttoeinkommens ausweitet (maximal 2.100 Euro jährlich). An diesen Beträge kann man erkennen, dass sich auch das Wohn Riester Bausparen lohnen kann. Eine Familie mit zwei Kindern, wo beide Elternteile einen Riestervertrag in Anspruch nehmen, kann eine Förderung von bis zu 678 Euro im Jahr im Rahmen des Wohn Riester Bausparen erhalten.

Eine weiter Form des Sparens, die gefördert wird ist das VL Sparen.

Der Wohn-Riester Vergleich:


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